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Beratungspavillon:
Wesendonkstr. 40
Sa., So., Feiertag 
15 – 18 Uhr




*KfW-60 Energiesparwohnungen
Der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung darf nicht über 60 kWh pro Quadratmeter der genutzten Fläche liegen. Der Transmissionswärmeverlust muss wie bei Niedrigenergiehäusern wenigstens 30 % geringer sein als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebene Höchstwert. Dadurch werden Umwelt geschont und Kosten des Energieverbrauchs eingespart. Prüfen Sie, ob Ihnen eventuell ein günstiges oder zinsloses Darlehen der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Finanzierung zur Verfügung steht.

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